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Artikel 3 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes (ProspRLUGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung


Artikel 3 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2012 WpAV § 3b

§ 3b der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3376), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (BGBl. I S. 121) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 4 wird die Angabe „50.000 Euro" durch die Angabe „100.000 Euro" ersetzt.

2.
Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Absatz 4 gilt entsprechend für Inlandsemittenten im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapierhandelsgesetzes von Wertpapieren mit einer Mindeststückelung von 50.000 Euro oder einem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung, die bereits vor dem 31. Dezember 2010 zum Handel an einem organisierten Markt in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen wurden, solange derartige Wertpapiere ausstehen."



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ProspRLUGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ProspRLUGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel ProspRLUGuaÄndG
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Die Artikel 1 bis 4 dieses Gesetzes dienen im Wesentlichen der Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU des ...
Artikel 10 ProspRLUGuaÄndG Inkrafttreten
... Die Artikel 1 bis 4 dieses Gesetzes treten am 1. Juli 2012 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt dieses ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Artikel 11 TranspRLÄndRLUG Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
... Insiderverzeichnisverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3376), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2012 (BGBl. I S. 1375) geändert worden ist, wird wie folgt ...