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Artikel 2 - Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (7. EisenbRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2012 BImSchG § 47c, § 47d

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 47c Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

„(2a) Öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, den für die Ausarbeitung von Lärmkarten zuständigen Behörden folgende für die Erarbeitung von Lärmkarten erforderlichen Daten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen:

1.
Daten zur Eisenbahninfrastruktur und

2.
Daten zum Verkehr der Eisenbahnen auf den Schienenwegen."

2.
Nach § 47d Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

„(2a) Öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind verpflichtet, an der Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Orte in der Nähe der Haupteisenbahnstrecken und für Ballungsräume mit Eisenbahnverkehr mitzuwirken."

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Zitierungen von Artikel 2 Siebtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 7. EisenbRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. EisenbRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274; 2021 BGBl. I S. 123
Bekanntmachung BImSchGNB
... 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), 26. den am 30. Juni 2012 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421), 27. den teils am 13. April 2013, ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen
G. v. 08.04.2013 BGBl. I S. 734, 3753
Artikel 1 IndEmissRLUG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vom 02.05.2013)
... der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert worden ist, wird wie folgt ...