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Artikel 5 - Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten (SportWettG k.a.Abk.)

G. v. 29.06.2012 BGBl. I S. 1424, 2013 I 2236
Geltung ab 01.07.2012, abweichend siehe Artikel 5
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Artikel 5 Inkrafttreten


Artikel 5 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze am 1. Juli 2012 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 11 tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.

(3) Artikel 4 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission nach Artikel 4 Absatz 2, 3, 6 oder nach Artikel 7 Absatz 2, 3 oder 4 der Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1) geändert worden ist, über die neue Fassung des § 16 entscheidet, oder die Fiktion nach Artikel 4 Absatz 6 der genannten Verordnung eintritt, nicht jedoch vor dem 1. April 2013. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 8. Juli 2013 (BGBl. I S. 2236 (b)) ist Artikel 4 am 2. Juli 2013 in Kraft getreten.
**)
Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2012.



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Frühere Fassungen von Artikel 5 Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.07.2013 (12.07.2013)Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
vom 08.07.2013 BGBl. I S. 2236

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 SportWettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportWettG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
B. v. 08.07.2013 BGBl. I S. 2236
Bekanntmachung SportWettGInkrBek
... Artikel 5 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten vom 29. Juni 2012 (BGBl. I S. 1424) ... I S. 1424) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission die nach Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten erforderliche Genehmigung am 2. Juli ...