(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze am 1. Juli 2012 in Kraft.
(2) Artikel
1 Nummer 11 tritt am Tag nach der Verkündung**) in Kraft.
(3) Artikel
4 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission nach Artikel 4 Absatz 2, 3, 6 oder nach Artikel 7 Absatz 2, 3 oder 4 der
Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates vom 22. März 1999 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 93 des EG-Vertrags (ABl. L 83 vom 27.3.1999, S. 1), die zuletzt durch die
Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1) geändert worden ist, über die neue Fassung des §
16 entscheidet, oder die Fiktion nach Artikel 4 Absatz 6 der genannten Verordnung eintritt, nicht jedoch vor dem 1. April 2013. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 8. Juli 2013 (BGBl. I S. 2236 (b)) ist Artikel 4 am 2. Juli 2013 in Kraft getreten.
- **)
- Die Verkündung erfolgte am 29. Juni 2012.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
B. v. 08.07.2013 BGBl. I S. 2236