Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 SportWettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportWettG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 SportWettG Weitere Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
... Gliederungsnummer 611-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „§ 16 ...
Artikel 5 SportWettG Inkrafttreten (vom 02.07.2013)
... vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze am 1. Juli 2012 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 11 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 4 tritt an dem ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Eingangsformel StRVErluÄndV
... Absatz 4 Satz 2, § 24 Absatz 3 Satz 4 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, die durch Artikel 1 Nummer 8 und 10 des Gesetzes vom 29. Juni 2012 (BGBl. I S. 1424) neu gefasst worden sind, des ...

Verordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung
V. v. 24.09.2013 BGBl. I S. 3709
Eingangsformel RennwLottGZuStVÄndV
... Grund des § 19 Absatz 4 Satz 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 29. Juni 2012 (BGBl. I S. 1424) neu gefasst worden ist, verordnet das ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in aufgehobenen Titeln

Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung (RennwLottGZuStV)
Artikel 1 V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065
§ 2 RennwLottGZuStV Örtliche Zuständigkeit für die Zerlegung der Rennwett- und Lotteriesteuer
... Gliederungsnummer 611-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2012 (BGBl. I S. 1424) geändert worden ist, ist die ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed