Das
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom
24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel
5 Absatz 41 Nummer 2 Buchstabe b ist die Angabe
-
- „Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:"
durch die Angabe
„Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:"
zu ersetzen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag Dr. Frank Petersen