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Artikel 3 - Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (26. BtMÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 Nummer 3 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Juli 2012.

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