Artikel 9 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013)

Artikel 9 Weitere Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes für das Jahr 2013


Artikel 9 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 BeamtVG § 71

§ 71 des Beamtenversorgungsgesetzes, das zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „1. Januar 2013" durch die Angabe „1. August 2013" ersetzt.

2.
In Absatz 3 werden die Wörter „1. Januar 2013 um 53,98 Euro" durch die Wörter „1. August 2013 um 54,63 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 9 BBVAnpG 2012/2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 BBVAnpG 2012/2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2012/2013 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 BBVAnpG 2012/2013 Inkrafttreten
... Die Artikel 2, 5, 8, 11 und 13 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 6, 9 und 12 treten am 1. August 2013 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 2 AWRModG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. August 2012 (BGBl. I S. 1670) geändert worden ist, werden die ...


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