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Artikel 7 - Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (KSpGEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 5)


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. August 2012 4. BImSchV Anhang

Nummer 10.2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 13 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

Nr.Spalte 1 Spalte 2
„10.2Anlagen zur Abscheidung von
Kohlendioxid aus Anlagen nach
Spalte 1 zum Zweck der dauer-
haften Speicherung von Kohlen-
dioxid
 


---

5)
Artikel 7 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. L 24 vom 29.1.2008, S. 8), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114) geändert worden ist.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 KSpGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSpGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 KSpGEG Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 5)
... von Kohlen- dioxid   --- 5) Artikel 7 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung
V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 973, 3756
Artikel 11 IndEmissRLUV Inkrafttreten
... der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, außer ...