Zitate in ÄnderungsvorschriftenWaffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 3 WaffRÄndV Änderung der NWRG-Durchführungsverordnung ... durch die zum Ersuchen berechtigten Stellen". c) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Inkrafttreten". d) Die ... Stellen". c) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst: „ § 8 Inkrafttreten". d) Die Angabe zu § 9 wird gestrichen. 3. § 2 ... oder der abgerufenen" durch das Wort „verarbeiteten" ersetzt. 9. § 8 wird aufgehoben. 10. § 9 wird § ... ersetzt. 9. § 8 wird aufgehoben. 10. § 9 wird § 8 ...
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