Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.06.2017 aufgehoben
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Verordnung - Streitkräfte-Bezirkspersonalräteverordnung (SKBPRV)

Artikel 2 V. v. 21.08.2012 BGBl. I S. 1804 (Nr. 39); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 31.05.2017 BGBl. I S. 1506
Geltung ab 01.04.2013; FNA: 51-3-5 Rechtsstellung der Soldaten
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Verordnung

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Bezirkspersonalräte werden bei folgenden, den Behörden der Mittelstufe nach § 6 Absatz 2 Satz 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechenden militärischen Dienststellen gebildet:

1.
Kommando Heer,

2.
Kommando Luftwaffe,

3.
Marinekommando,

4.
Kommando Streitkräftebasis und

5.
Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr.



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