Bekanntmachung - Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Bayern) (LRAbwBek k.a.Abk.)

B. v. 30.08.2012 BGBl. I S. 1820 (Nr. 39); Geltung ab 01.07.2012
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 1. Juli 2012 ROG **) (neu)

Nachstehend wird der Hinweis des Freistaates Bayern auf von Bundesrecht nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1, Artikel 84 Absatz 1 Satz 2, Artikel 125b Absatz 1 Satz 3 oder Artikel 125b Absatz 2 des Grundgesetzes abweichendes Landesrecht mitgeteilt:

Bundesrecht,
von dem abgewichen wird
Abweichendes Landesrecht
Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
a) Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
b) Fundstelle
c) Rechtsgrundlage der Abweichung
d) Tag des Inkrafttretens
Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2986) - ohne § 4 Absatz 3 und § 5
sowie Abschnitt 3
a) Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) vom 25. Juni
2012
b) GVBl S. 254, BayRS 230-1-W
c) Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Grundgesetzes
d) 1. Juli 2012




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