1Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach §
829 der
Zivilprozessordnung werden folgende Formulare eingeführt:
- 1.
- das in der Anlage 3 bestimmte Formular, wenn die Pfändung wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs nach § 850d der Zivilprozessordnung erfolgen soll,
- 2.
- in allen anderen Fällen das in der Anlage 2 bestimmte Formular.
2Soweit die Forderung durch einen Beschluss bereits gepfändet worden ist, ist für den Antrag auf Überweisung dieser Forderung die Nutzung der Formulare nicht verbindlich.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 16.06.2014 BGBl. I S. 754
Anhang ZVFVÄndV zu Artikel 1 Nummer 5 ... Durchsuchungsanordnung, Seite 3 (BGBl. 2014 I S. 758)] Anlage 2 (zu § 2 Nummer 2) Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere ... gewöhnlicher Geldforderungen, Seite 9 (BGBl. 2014 I S. 768)] Anlage 3 (zu § 2 Nummer 1) Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen ...
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