interne Verweise§ 6 ESMFinG Beteiligung durch ein Sondergremium (vom 01.01.2024) ... Bundesregierung zu begründen. (2) In diesem Fall können die in den §§ 4 und 5 bezeichneten Beteiligungsrechte von einem Sondergremium wahrgenommen werden, welches sich ... unverzüglich widersprechen. Im Falle des Widerspruchs nehmen das Plenum die in § 4 und der Haushaltsausschuss die in § 5 bezeichneten Beteiligungsrechte wahr. (4) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
G. v. 29.11.2014 BGBl. I S. 1821
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Zweites Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes
G. v. 14.12.2022 BGBl. I S. 2270
Artikel 1 2. ESMFinGÄndG Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes ... sie im Recht der Europäischen Union verankert sind, zu unterstützen." 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... fest, die eine Beteiligung des Plenums ausschließt, nimmt der Haushaltsausschuss das in § 4 Absatz 1 Nummer 2a zweiter Teilsatz bezeichnete Beteiligungsrecht wahr. § 4 Absatz 4 Sätze 4 bis 6 gelten ... das in § 4 Absatz 1 Nummer 2a zweiter Teilsatz bezeichnete Beteiligungsrecht wahr. § 4 Absatz 4 Sätze 4 bis 6 gelten entsprechend." 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) In ...
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