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Eingangsformel - Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV)

V. v. 04.06.1980 BGBl. I S. 664
Geltung ab 14.06.1980; FNA: 753-8-2 Wasserwirtschaft

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Abs. 2 und 3 des Waschmittelgesetzes vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2255) wird nach Anhörung der beteiligten Kreise

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zu § 4 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft

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zu § 4 Abs. 3 im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Jugend, Familie und Gesundheit

mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

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