Wasch- und Reinigungsmittel, die vor dem 1. Oktober 1981 (§
2 Abs. 2, §
3 Abs. 1) hergestellt worden sind, dürfen auch danach in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt entsprechend für Wasch- und Reinigungsmittel, die vor dem 1. Januar 1984 (§
2 Abs. 3) hergestellt worden sind.