Artikel 3 - Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FZVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2012 BKatV Anlage Nr. 174 - 185c

Die Anlage (zu § 1 Absatz 1) der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1086) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der laufenden Nummer 175 wird die Angabe „§ 16 Abs. 2 Satz 7" durch die Angabe „§ 16 Abs. 2 Satz 8" ersetzt.

2.
Nach der laufenden Nummer 181 werden die folgenden Nummern eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandFZVRegelsatz in Euro (€),
Fahrverbot in Monaten
„181a Kurzzeitkennzeichen für andere als Prüfungs-,
Probe- oder Überführungsfahrten verwendet
§ 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1,
§ 48 Nr. 15a
25 €
181bKurzzeitkennzeichen einer anderen Person zur
Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen
§ 16 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2,
§ 48 Nr. 15b
50 €".


3.
In der laufenden Nummer 182 wird die Angabe „§ 16 Abs. 2 Satz 6" durch die Angabe „§ 16 Abs. 2 Satz 7" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 FZVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
§ 5 BKatV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232) geändert worden ist, außer ...


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