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Artikel 1 - Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung (TätVG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2013 StPO § 153a

§ 153a der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1566) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 5 wird nach dem Wort „erstreben" das Wort „oder" gestrichen.

bb)
Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:

„6.
an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder".

cc)
Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7.

b)
In Satz 3 werden die Wörter „Nr. 1 bis 3, 5 und 6" durch die Wörter „Nummer 1 bis 3, 5 und 7" und wird die Angabe „Nr. 4" durch die Wörter „Nummer 4 und 6" ersetzt.

c)
In Satz 7 wird die Angabe „Nr. 1 bis 5" durch die Wörter „Nummer 1 bis 6" ersetzt.

2.
Folgender Absatz 4 wird angefügt:

„(4) § 155b findet im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 6, auch in Verbindung mit Absatz 2, entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass personenbezogene Daten aus dem Strafverfahren, die nicht den Beschuldigten betreffen, an die mit der Durchführung des sozialen Trainingskurses befasste Stelle nur übermittelt werden dürfen, soweit die betroffenen Personen in die Übermittlung eingewilligt haben. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach sonstigen strafrechtlichen Vorschriften die Weisung erteilt wird, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen."



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 TätVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TätVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2425
Artikel 3 StGBuaÄndG Änderung der Strafprozessordnung
... Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2012 (BGBl. I S. 2298) geändert worden ist, wird wie folgt ...