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Artikel 3 - Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 BEPNStruktG § 4

§ 4 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2426; 1994 I S. 2325), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. September 2010 (BGBl. I S. 1288, 1404) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „2012" durch die Angabe „2016" ersetzt.

2.
In Nummer 2 wird die Angabe „und 3" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 3 PVKNeuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 PVKNeuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PVKNeuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1944
Artikel 1 BEVuPNPersSVG Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen
... vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2426; 1994 I S. 2325), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. November 2012 (BGBl. I S. 2299 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt ...