Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (16. BaFinBefugVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.11.2012 BGBl. I S. 2343 (Nr. 54); Geltung ab 27.11.2012
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 30h Absatz 4 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 6. November 2012 (BGBl. I S. 2286) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. November 2012 BaFinBefugV § 1

In § 1 Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Januar 2012 (BGBl. I S. 35) geändert worden ist, werden die Wörter „des § 30h Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, des § 30i Absatz 5 Satz 1, des § 30j Absatz 4 Satz 1 Nummer 1" durch die Wörter „des § 30h Absatz 4 Satz 1" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 26. November 2012.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



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