Eingangsformel - Verbraucherinformationsgebührenverordnung (VIGGebV)

V. v. 22.11.2012 BGBl. I S. 2346 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 35 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
Geltung ab 01.12.2012; FNA: 2125-46-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Absatz 3 Satz 1 des Verbraucherinformationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2166) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet die Bundesregierung:



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