Artikel 5 - Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (GewOuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 12. Dezember 2012 LuftNaSiG § 6

In § 6 Absatz 1 Satz 2 des Luftverkehrsnachweissicherungsgesetzes vom 5. Juni 1997 (BGBl. I S. 1322), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) geändert worden ist, wird das Wort „elektronischen" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 GewOuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewOuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. FiMaNoG)
G. v. 30.06.2016 BGBl. I S. 1514, 2017 I 559
Artikel 16 1. FiMaNoG Folgeänderungen
... vom 5. Juni 1997 (BGBl. I S. 1322), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2415) geändert worden ist, werden die ...


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