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§ 42l - Handwerksordnung (HwO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 24.09.1998 BGBl. I S. 3074, 2006 I 2095; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Geltung ab 28.12.1965; FNA: 7110-1 Handwerk im Allgemeinen
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§ 42l



1Sofern sich die Umschulungsordnung (§ 42j) oder eine Regelung der Handwerkskammer (§ 42k) auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf (Gewerbe der Anlage A oder der Anlage B) richtet, sind das Ausbildungsberufsbild (§ 26 Abs. 1 Nr. 3), der Ausbildungsrahmenplan (§ 26 Abs. 1 Nr. 4) und die Prüfungsanforderungen (§ 26 Abs. 1 Nr. 5) zugrunde zu legen. 2Die §§ 21 bis 24 gelten entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 42l Handwerksordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 2 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2522

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 42l Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42l HwO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 44 HwO (vom 01.01.2020)
... Durchführung der Berufsbildung, insbesondere nach den §§ 41, 42, 42f und 42j bis 42l , ist die Stellungnahme des Berufsbildungsausschusses einzuholen. Der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
neugefasst durch B. v. 04.05.2020 BGBl. I S. 920; zuletzt geändert durch Artikel 10a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
§ 3 BBiG Anwendungsbereich (vom 01.01.2020)
... Für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung gelten die §§ 4 bis 9, 27 bis 49, 53 bis 70, 76 bis 80 sowie 101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10 nicht; ...

Bildungsreformgesetz (BerBiRefG)
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 2 BerBiRefG Änderung der Handwerksordnung
...  17. Die §§ 42 und 42a werden durch die folgenden §§ 42 bis 42j ersetzt: „§ 42 (1) Als Grundlage für eine ... der besonderen Erfordernisse beruflicher Erwachsenenbildung. § 42g Sofern sich die Umschulungsordnung (§ 42e) oder eine Regelung der Handwerkskammer ... 41, 42 und 42a" durch die Angabe „§§ 41, 42, 42a und 42e bis 42g " ersetzt. e) Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 6 angefügt:  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 BBMoSG Änderung der Handwerksordnung
... durch die Angabe „42j" ersetzt. 20. Der bisherige § 42g wird § 42l und in Satz 1 wird die Angabe „42e" durch die Angabe „42j" und die Angabe ... die Angabe „42j und 42k" ersetzt. 24. Die bisherigen §§ 42k und 42l werden die §§ 42p und 42q. 25. Der bisherige § 42m wird § 42r und ...