(2) Düngemittel, die hinsichtlich der Kennzeichnung nach
§ 6 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit
Anlage 2 Tabelle 10 Zeile 10.1.8 Spalte 2 und Zeile 10.2.2 Spalte 2 den Anforderungen dieser Verordnung in der bis zum 5. Juni 2015 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2017 in den Verkehr gebracht werden.
(3) Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel, zu deren Herstellung
- 1.
- Klärschlämme nach Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.3, die einen Grenzwert nach Anlage 2 Tabelle 1.4 überschreiten, jedoch einen nach der Klärschlammverordnung für denselben Schadstoff geltenden Grenzwert einhalten, oder
- 2.
- andere Stoffe, die der Bioabfallverordnung unterliegen und die einen Grenzwert nach Anlage 2 Tabelle 1.4 überschreiten, jedoch einen nach der Bioabfallverordnung für denselben Schadstoff geltenden Grenzwert einhalten,
verwendet werden, dürfen noch bis zum 31. Dezember 2014 in den Verkehr gebracht werden.
(4) Synthetische Polymere, die nicht den Maßgaben nach
Anlage 2 Tabelle 7 Zeile 7.4.7 als Ausgangsstoff oder
Anlage 2 Tabelle 8 Zeile 8.1.3 oder 8.2.9 als Aufbereitungshilfsmittel oder Anwendungshilfsmittel entsprechen, dürfen noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 in den Verkehr gebracht werden.
(7) Düngemittel des Typs nach
Anlage 1 Nummer 1.4.6, zu deren Herstellung Aschen aus der Verbrennung von pflanzlichen Stoffen verwendet werden, die den Anforderungen dieser Verordnung in der bis zum 5. Juni 2015 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 in den Verkehr gebracht werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1414
V. v. 27.05.2015 BGBl. I S. 886
V. v. 12.04.2017 BGBl. I S. 859