Änderung § 9a DüMV vom 21.04.2017

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§ 9a DüMV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.04.2017 geltenden Fassung
§ 9a DüMV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.04.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 12.04.2017 BGBl. I S. 859
 

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§ 9a (neu)


(Text neue Fassung)

§ 9a Evaluierung


vorherige Änderung

 


Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft überprüft bis zum 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Anforderungen an synthetische Polymere nach Anlage 2 Tabelle 7 Nummer 7.4.7 und Tabelle 8 Nummer 8.1.3 und 8.2.9 und bewertet hierbei, ob eine Änderung der dort genannten Anforderungen zu den in § 1 des Düngegesetzes genannten Zwecken erforderlich ist.

 



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