Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (7. UrhGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2579 (Nr. 59); Geltung ab 20.12.2012
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

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Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Dezember 2012 UrhG § 137k

In § 137k des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 53 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird die Angabe „31. Dezember 2012" durch die Angabe „31. Dezember 2014" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Dezember 2012.

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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin der Justiz

S. Leutheusser-Schnarrenberger



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