Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.03.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

§ 2 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013 (SGB3EntGV 2013 k.a.Abk.)

V. v. 07.12.2012 BGBl. I S. 2607 (Nr. 59); aufgehoben durch § 3 V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 450
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 860-3-26-9 Sozialgesetzbuch
|

§ 2 Berücksichtigung des Faktorverfahrens


§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wird das steuerliche Faktorverfahren nach § 39f des Einkommensteuergesetzes angewendet, können die pauschalierten Nettoentgelte und das Kurzarbeitergeld nur maschinell errechnet werden. Für diese maschinelle Berechnung ist der als Anlage 2 beigefügte Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu verwenden.

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 2 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SGB3EntGV 2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB3EntGV 2013 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 2 SGB3EntGV 2013 (zu § 2) Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed