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Artikel 2 - Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes (MännlBeschnG k.a.Abk.)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2749 (Nr. 61); Geltung ab 28.12.2012
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Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2012.
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