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Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG)

Artikel 1 G. v. 27.09.1994 BGBl. I S. 2705; aufgehoben durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 06.10.1996; FNA: 2129-27-2 Umweltschutz
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 3a Elektronische Kommunikation
Zweiter Teil Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der Entsorgungsträger
§ 4 Grundsätze der Kreislaufwirtschaft
§ 5 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
§ 6 Stoffliche und energetische Verwertung
§ 7 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
§ 8 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung
§ 9 Pflichten der Anlagenbetreiber
§ 10 Grundsätze der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung
§ 11 Grundpflichten der Abfallbeseitigung
§ 12 Anforderungen an die Abfallbeseitigung
§ 13 Überlassungspflichten
§ 14 Duldungspflichten bei Grundstücken
§ 15 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 16 Beauftragung Dritter
§ 17 Wahrnehmung von Aufgaben durch Verbände
§ 18 Wahrnehmung von Aufgaben durch Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft
§ 19 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen
§ 20 (weggefallen)
§ 21 Anordnungen im Einzelfall
Dritter Teil Produktverantwortung
§ 22 Produktverantwortung
§ 23 Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
§ 24 Rücknahme- und Rückgabepflichten
§ 25 Freiwillige Rücknahme
§ 26 Besitzerpflichten nach Rücknahme
Vierter Teil Planungsverantwortung
1. Abschnitt Ordnung und Planung
§ 27 Ordnung der Beseitigung
§ 28 Durchführung der Beseitigung
§ 29 Abfallwirtschaftsplanung
§ 29a Öffentlichkeitsbeteiligung bei Abfallwirtschaftsplänen
2. Abschnitt Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen
§ 30 Erkundung geeigneter Standorte
§ 31 Planfeststellung und Genehmigung
§ 32 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
§ 33 Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 34 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
§ 35 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
§ 36 Stillegung
§ 36a Emissionserklärung
§ 36b Zugang zu Informationen
§ 36c Rechtsverordnungen über Anforderungen an Deponien
§ 36d Kosten der Ablagerung von Abfällen
Fünfter Teil Absatzförderung
§ 37 Pflichten der öffentlichen Hand
Sechster Teil Informationspflichten
§ 38 Abfallberatungspflicht
§ 39 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Siebenter Teil Überwachung
§ 40 Allgemeine Überwachung
§ 41 Abfallbezeichnung, Gefährliche Abfälle
§ 42 Registerpflichten
§ 43 Nachweispflichten
§ 44 Anordnungen im Einzelfall
§ 45 Anforderungen an Nachweise und Register
§ 46 (aufgehoben)
§ 47 (aufgehoben)
§ 48 (aufgehoben)
§ 49 Transportgenehmigung
§ 50 Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte und in sonstigen Fällen
§ 51 Verzicht auf die Transportgenehmigung und die Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte
§ 52 Entsorgungsfachbetriebe, Entsorgergemeinschaften
Achter Teil Betriebsorganisation, Beauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§ 53 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 54 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 55 Aufgaben
§ 55a Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Neunter Teil Schlußbestimmungen
§ 56 Geheimhaltung und Datenschutz
§ 57 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
§ 58 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 59 Beteiligung des Bundestages beim Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 60 Anhörung beteiligter Kreise
§ 61 Bußgeldvorschriften
§ 62 Einziehung
§ 63 Zuständige Behörden
§ 63a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 64 (aufgehoben)
Anhang I Abfallgruppen
Anhang II A Beseitigungsverfahren
Anhang II B Verwertungsverfahren
Anhang III Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik


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