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Artikel 7 - Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (8. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. Januar 2013 GebOSt Anlage

In Anlage 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232) geändert worden ist, wird nach der Gebührennummer 215 folgende Gebührennummer 216 eingefügt:

„216Eintragung einer Schlüsselzahl im Führerschein 28,60".


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Zitierungen von Artikel 7 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 8. FeVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. FeVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 8. FeVuaÄndV Inkrafttreten
... Artikel 2, 3 und 7 treten am 19. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 39 2. KostRMoG Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 7 der Verordnung vom 10. Januar 2013 (BGBl. I S. 35) geändert worden ist, werden die ...