Berichtigung - Berichtigung des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs (BEGVVereinfGBer k.a.Abk.)

B. v. 09.01.2013 BGBl. I S. 69 (Nr. 1); Geltung ab 18.09.2012

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 18. September 2012 BEGVVereinfG Artikel 1, BEEG § 3

Das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs vom 10. September 2012 (BGBl. I S. 1878) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b werden die Sätze nach Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b zu Absatz 1 Satz 2 und 3.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Im Auftrag Dr. Stüben



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