Zitierungen von § 5 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 BNotO Notarvertretung (vom 01.01.2023)
... ist. (3) Zur Vertretung darf nur bestellt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet ist. Die ... nur bestellt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet ist. Die ständige Vertretung soll nur einem Notar, einem ...
§ 50 BNotO Amtsenthebung (vom 01.08.2021)
...  (4) Für die auf eine Amtsenthebung nach Absatz 1 Nummer 7 gerichteten Verfahren gilt § 5 Absatz 3  ...
§ 56 BNotO Notariatsverwalter (vom 01.08.2021)
... werden. (6) Zum Notariatsverwalter darf nur bestellt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet ist. ... nur bestellt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet ist. Notarassessoren sind verpflichtet, das Amt eines ...
§ 70 BNotO Präsident (vom 01.01.2022)
... worden sind. Nach Satz 2 darf zur Vertretung nur bestimmt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet und Mitglied des Vorstands ... nur bestimmt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet und Mitglied des Vorstands oder mitarbeitende Person der Notarkammer ist. ...
§ 114 BNotO Sondervorschriften für das Land Baden-Württemberg (vom 01.08.2021)
... haben und sich im Anwärterdienst des Landes Baden-Württemberg befinden. § 5 Absatz 5 gilt insoweit nicht. § 6 Absatz 1 und 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch der ... des Landes Baden-Württemberg befindet, gilt als befähigt im Sinne des § 5 Absatz 5 . (7) Die Aufsichtsbehörden können auch Beamte des Landes ...
§ 116 BNotO Sondervorschriften für einzelne Länder (vom 01.08.2021)
... bisherigen Amtssitz zum hauptberuflichen Notar bestellt werden. Die §§ 4a und 5 Absatz 4 , § 6 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 7 und 13 sind nicht anzuwenden. Mit der ...
§ 117b BNotO Sondervorschriften für Notarassessoren und Notare aus den neuen Bundesländern (vom 01.08.2021)
... von § 5 Absatz 5 kann auch zum Notar bestellt werden, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 13 G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 39 1. BMJBBG Änderung der Bundesnotarordnung
... § 117b eingefügt: „§ 117b (1) Abweichend von § 5 kann auch ein deutscher Staatsangehöriger zum Notar bestellt werden, der ein ...

Gesetz zur Abwicklung der staatlichen Notariate in Baden-Württemberg
G. v. 23.11.2015 BGBl. I S. 2090; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
Artikel 1 StNotBaWüAbwG Änderung der Bundesnotarordnung
... geleistet haben und sich im Anwärterdienst des Landes Baden-Württemberg befinden. § 5 Satz 1 gilt insoweit nicht. § 6 Absatz 3 Satz 1 und 2 gilt mit der Maßgabe, dass auch ... des Landes Baden-Württemberg befindet, gilt als befähigt im Sinne des § 5. (7) Die Aufsichtsbehörden können auch Beamte des Landes ...

Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)
G. v. 02.04.2009 BGBl. I S. 696
Artikel 1 BNotOÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... zugelassen ist und die Voraussetzungen für die Bestellung zum Notar gemäß § 5 erfüllt. (2) Die notarielle Fachprüfung dient dem Nachweis, dass und in ...

Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1396
Artikel 1 BNotOuaÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... Personen, welche die Voraussetzungen für die Ernennung zum Bezirksnotar erfüllen. § 5 zweiter Halbsatz gilt insoweit nicht. § 6 Abs. 3 gilt mit der Maßgabe, dass auch der ... des Landes Baden-Württemberg befindet, gilt als befähigt im Sinne des § 5. (6) Für Stellenbesetzungsverfahren im badischen Rechtsgebiet, für die die in ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... durch die Wörter „der Angehörigen des Berufs" ersetzt. 4. Die §§ 5 bis 6b werden durch die folgenden §§ 4a bis 6a ersetzt: „§ 4a ... ersetzt. 4. Die §§ 5 bis 6b werden durch die folgenden §§ 4a bis 6a ersetzt: „§ 4a Bewerbung (1) Notarstellen sind ... sind glaubhaft zu machen. Die Bewerbung ist innerhalb der Antragsfrist nachzuholen. § 5 Eignung für das notarielle Amt (1) Zum Notar darf nur bestellt werden, wer ... 1 werden die Wörter „Voraussetzungen für die Bestellung zum Notar gemäß § 5 erfüllt" durch die Wörter „Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen ... unfähig ist. (3) Zur Vertretung darf nur bestellt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet ist. Die ständige ... nur bestellt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet ist. Die ständige Vertretung soll nur einem Notar, einem Notarassessor oder ... Für die auf eine Amtsenthebung nach Absatz 1 Nummer 7 gerichteten Verfahren gilt § 5 Absatz 3 entsprechend." 44. § 51 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:  ... bestellt werden. (6) Zum Notariatsverwalter darf nur bestellt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet ist. Notarassessoren sind ... nur bestellt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet ist. Notarassessoren sind verpflichtet, das Amt eines Notariatsverwalters zu ... „3 Satz" gestrichen. e) In Absatz 6 Satz 3 wird nach der Angabe „ § 5 " die Angabe „Absatz 5" eingefügt. f) Die folgenden Absätze 8 ... bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die §§ 4a und 5 Absatz 4 , § 6 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 7 und 13 sind nicht anzuwenden."  ... § 117b wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird nach der Angabe „ § 5 " die Angabe „Absatz 5" eingefügt. b) In Satz 2 werden die ...
Artikel 2 NotBRMoG Weitere Änderung der Bundesnotarordnung
...  „Nach Satz 2 darf zur Vertretung nur bestimmt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet und Mitglied des Vorstands ... nur bestimmt werden, wer im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 persönlich und im Sinne des § 5 Absatz 5 fachlich geeignet und Mitglied des Vorstands oder mitarbeitende Person der Notarkammer ist. Im ...

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 15 BQFGEG Änderung der Bundesnotarordnung
... (BGBl. I S. 2302) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 wird wie folgt geändert: a) Die Wörter „ein ... anzuwenden." 2. In § 114 Absatz 2 Satz 3 wird nach der Angabe „§ 5 " die Angabe „Satz 1" ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Drittes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung und anderer Gesetze
G. v. 31.08.1998 BGBl. I S. 2585, 1999 I S. 194; aufgehoben durch Artikel 40 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Artikel 13 3. BNotOuaÄndG Übergangs- und Aufhebungsbestimmungen
... nach der Bundesnotarordnung angefochten werden. (7) Abweichend von § 5 der Bundesnotarordnung kann in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, ... bestellt worden ist, kann auch in den übrigen Ländern zum Notar bestellt werden; § 5 der Bundesnotarordnung gilt insoweit nicht. (8) Die Landesregierungen der Länder ...


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