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Zitierungen von § 75 BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 75 BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 94 BNotO Missbilligung (vom 01.08.2021)
... Für die Verjährung gilt § 95a Absatz 1 Satz 1. (2) § 75 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Der Notarkammer ist eine Kopie der Missbilligung zu ... Entscheidung des Oberlandesgerichts als Disziplinargericht für Notare beantragen. § 75 Absatz 5 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (5) Eine Missbilligung lässt das Recht der ... der Aufsichtsbehörde zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens unberührt. § 75 Absatz 6 Satz 2 und 3 gilt ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... das Wort „Pflichten" durch das Wort „Amtspflichten" ersetzt. 62. § 75 wird wie folgt gefasst: „§ 75 Ermahnung (1) Die Notarkammer ist ... ersetzt. 62. § 75 wird wie folgt gefasst: „ § 75 Ermahnung (1) Die Notarkammer ist befugt, Notare und Notarassessoren zu ermahnen, wenn ... Art begangen haben. Für die Verjährung gilt § 95a Absatz 1 Satz 1. (2) § 75 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend. Der Notarkammer ist eine Kopie der Missbilligung zu übermitteln.  ... die Entscheidung des Oberlandesgerichts als Disziplinargericht für Notare beantragen. § 75 Absatz 5 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend. (5) Eine Missbilligung lässt das Recht der ... das Recht der Aufsichtsbehörde zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens unberührt. § 75 Absatz 6 Satz 2 und 3 gilt entsprechend." 89. § 95 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
G. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1282
Artikel 1 NotarDRNG Änderung der Bundesnotarordnung
... nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens gelten entsprechend." 2. § 75 Absatz 5 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Auf das Verfahren des Gerichts sind im ... gerichtlichen Disziplinarverfahren oder gerichtlichen Verfahren gemäß § 75 Absatz 5 werden nach dem bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Recht fortgeführt.  ...