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Zitierungen von § 7a BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7a BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5b BNotO Weitere Voraussetzungen für Anwaltsnotare (vom 01.08.2021)
... in dem vorgesehenen Amtsbereich ausübt, 3. die notarielle Fachprüfung nach § 7a bestanden hat und 4. ab dem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung folgenden ...
§ 7c BNotO Mündliche Prüfung (vom 01.08.2021)
... bewerten die Prüfenden den Vortrag und das Prüfungsgespräch gemäß § 7a Abs. 5 . Weichen die Bewertungen voneinander ab, so gilt der Mittelwert. Sodann gibt ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Notarfachprüfungsverordnung (NotFV)
V. v. 07.05.2010 BGBl. I S. 576; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 319
 
Zitat in folgenden Normen

Notarfachprüfungsverordnung (NotFV)
V. v. 07.05.2010 BGBl. I S. 576; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 319
§ 8 NotFV Zulassung zur Prüfung (vom 29.10.2020)
... 2. im Falle eines Antrags auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung die Voraussetzungen des § 7a Absatz 7 der Bundesnotarordnung nicht nach Maßgabe des § 19 Absatz 1 hinreichend nachgewiesen sind.  ...
§ 19 NotFV Wiederholungsprüfung
... § 8. Mit dem Antrag ist zu erklären, ob eine Wiederholung gemäß § 7a Absatz 7 Satz 1 oder Satz 2 der Bundesnotarordnung beantragt wird. Bei Antragstellung innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)
G. v. 02.04.2009 BGBl. I S. 696
Artikel 1 BNotOÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... genommenen Amtsbereich ausübt, 3. die notarielle Fachprüfung nach § 7a bestanden hat und 4. ab dem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung ... 2. Nach § 7 werden die folgenden §§ 7a bis 7i eingefügt: „§ 7a (1) Zur notariellen ... § 7 werden die folgenden §§ 7a bis 7i eingefügt: „§ 7a (1) Zur notariellen Fachprüfung wird auf Antrag zugelassen, wer seit drei Jahren ... den Vortrag und jeden Abschnitt des Prüfungsgesprächs gemäß § 7a Abs. 5. Weichen die Bewertungen voneinander ab, so gilt der Mittelwert. Sodann gibt der ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 1 NotBRMoG Änderung der Bundesnotarordnung
... in dem vorgesehenen Amtsbereich ausübt, 3. die notarielle Fachprüfung nach § 7a bestanden hat und 4. ab dem auf das Bestehen der notariellen Fachprüfung ... wird das Wort „Bewerber" durch das Wort „Bewerbungen" ersetzt. 6. § 7a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 9 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... ihr" die Wörter „durch Rechtsverordnung" eingefügt. 4. In § 7a Absatz 6 Satz 1 werden jeweils die Wörter „vom Hundert" durch das Wort „Prozent" ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 136 10. ZustAnpV Änderung der Bundesnotarordnung
...  In § 7a Absatz 4 Satz 2, § 7c Absatz 3 Satz 1, § 7g Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 3, Absatz 5 ...