interne Verweise§ 7h BNotO Gebühren (vom 01.08.2021) ... Gebühr zur Hälfte zu erstatten. Eine Erstattung von Gebühren im Fall des § 7f ist ausgeschlossen. (2) Die Bundesnotarkammer bestimmt die Höhe der Gebühren ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat)
G. v. 02.04.2009 BGBl. I S. 696
Artikel 1 BNotOÄndG Änderung der Bundesnotarordnung ... 2. Nach § 7 werden die folgenden §§ 7a bis 7i eingefügt: „§ 7a (1) Zur notariellen ... Prüfung ganz oder teilweise versäumt hat, kann diese nachholen. § 7f (1) Versucht ein Prüfling, das Ergebnis der notariellen Fachprüfung durch ... die Gebühr zur Hälfte zu erstatten. Eine Erstattung von Gebühren im Fall des § 7f ist ausgeschlossen. (2) Die Bundesnotarkammer bestimmt die Höhe der Gebühren ...
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