Zitierungen von § 69c BNotO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 69c BNotO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNotO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 81 BNotO Wahl des Präsidiums (vom 01.08.2022)
... der Notarkammern und die von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder ihrer Notarkammer. § 69c gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle der Satzung der Notarkammer die der ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 10 BRAORefG Änderung der Bundesnotarordnung (vom 09.04.2022)
...  c) Nach der Angabe zu § 69b wird folgende Angabe eingefügt: „ § 69c Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds". d) Die Angabe zu § 110 ... kann weitere Ausschlussgründe vorsehen." 7. Nach § 69b wird folgender § 69c eingefügt: „§ 69c Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ... 7. Nach § 69b wird folgender § 69c eingefügt: „ § 69c Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds (1) Ist ein Mitglied des Vorstands ... 8. Dem § 81 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „ § 69c gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle der Satzung der Notarkammer die der ...


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