Bekanntmachung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 18/11 - (zu § 81 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (BVerfGE20121219 k.a.Abk.)

B. v. 30.01.2013 BGBl. I S. 162 (Nr. 4)
Geltung ab 19.12.2012; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 19. Dezember 2012 GWB

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2012 - 1 BvL 18/11 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 81 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels vom 18. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 2966) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

Die Bundesministerin der Justiz

S.
Leutheusser-Schnarrenberger



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