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Artikel 4 - EMIR-Ausführungsgesetz (EMIR-AG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Februar 2013 VAG § 57, § 123g (neu)

Das Versicherungsaufsichtsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2418) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 123f folgende Angabe eingefügt:

§ 123g Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz".

2.
In § 57 Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „§ 104r Absatz 2" die Wörter „sowie die Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 1, 2 und 3 Unterabsatz 2, Artikel 9 Absatz 1 bis 4 sowie Artikel 11 Absatz 1 bis 10, 11 Unterabsatz 1 und Absatz 12 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1)" eingefügt.

3.
Nach § 123f wird folgender § 123g eingefügt:

§ 123g Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz

§ 57 Absatz 1 Satz 1 in der ab dem 16. Februar 2013 geltenden Fassung ist erstmals auf die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2012 beginnt."



 

Zitierungen von Artikel 4 EMIR-Ausführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EMIR-AG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EMIR-AG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

SEPA-Begleitgesetz
G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 610
Artikel 6 SEPA-BG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 174) geändert worden ist, wird wie folgt ...