Artikel 1 - Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und zur Änderung der TPG-Gewebeverordnung und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (TPG-OrganVEV k.a.Abk.)

Artikel 1 Verordnung über die an Anforderungen die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen


Artikel 1 ändert mWv. 16. Februar 2013 TPG-OrganV

(gesamter Text siehe TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen - TPG-OrganV)



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