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Zitierungen von § 5 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Sozialversicherungsfachwirt - Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung und Geprüfte Sozialversicherungsfachwirtin - Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SVFwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SVFwFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SVFwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung" nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 8 SVFwFortbV Zeugnisse (vom 17.12.2019)
... als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. Jede Befreiung nach § 5 ist mit Ort, Datum und der Bezeichnung des Prüfungsgremiums der anderen vergleichbaren ...
Anlage 2 SVFwFortbV (zu § 8) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Gesamtnote als Dezimalzahl, 8. die Gesamtnote in Worten, 9. Befreiungen nach § 5 , 10. Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der ...