Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 6 - Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (UntStRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Artikel 1 Nummer 1 bis 5, 7 bis 10 Buchstabe a und b sowie Artikel 3 und 5 treten am 1. Januar 2014 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Februar 2013.

Anzeige