Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 UntStRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UntStRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 UntStRÄndG Inkrafttreten
...  1 Nummer 1 bis 5, 7 bis 10 Buchstabe a und b sowie Artikel 3 und 5 treten am 1. Januar 2014 in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 52 EStG Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... dem 31. Dezember 2023 beginnt. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285 ) ist erstmals ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6a in ... ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6a in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285 ) ist erstmals ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Ehrenamtsstärkungsgesetz
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 556
Artikel 2 EhrAmtStG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285) geändert worden ist, wird wie folgt ...

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 2 StRAnpG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... als Entnahme anzusetzen. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285 ) ist erstmals ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6a in der Fassung ... erstmals ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6a in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285 ) ist erstmals ab dem 1. Januar 2014 anzuwenden. (7) § 4d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ...


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