Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (1. IndElektroAusbVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 292 (Nr. 9); Geltung ab 01.08.2013
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 IndElektroAusbV § 1, Anlage 6

Die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1678) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5.
Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik,".

2.
Die Überschrift zu Teil 6 wird wie folgt gefasst:

„Teil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik".

3.
Die Überschrift der Anlage 6 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 6 (zu § 24) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und zur Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik".

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

In Vertretung B. Heitzer



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