Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes (1. AuswSGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann den Wortlaut des Auswandererschutzgesetzes in der vom Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. AuswSGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. AuswSGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Auswandererschutzgesetzes
B. v. 12.03.2013 BGBl. I S. 443
Bekanntmachung AuswSGNB
... Grund des Artikels 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Auswandererschutzgesetzes vom 12. März 2013 (BGBl. ...


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