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Anlage 2 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013 (SGB3EntGV 2013 k.a.Abk.)

V. v. 07.03.2013 BGBl. I S. 450 (Nr. 13); aufgehoben durch § 3 V. v. 09.12.2013 BGBl. I S. 4073
Geltung ab 19.03.2013; FNA: 860-3-26-10 Sozialgesetzbuch
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Anlage 2 (zu § 2) Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld nach dem SGB III (gültig ab dem 1. Januar 2013)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld Seite 1 (BGBl. I 2013.460)


Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld Seite 2 (BGBl. I 2013.461)


Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld Seite 3 (BGBl. I 2013.462)


Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld Seite 4 (BGBl. I 2013.463)


Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung von Kurzarbeitergeld Seite 5 (BGBl. I 2013.464)


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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SGB3EntGV 2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB3EntGV 2013 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 SGB3EntGV 2013 Berücksichtigung des Faktorverfahrens
... nur maschinell errechnet werden. Für diese maschinelle Berechnung ist der als Anlage 2 beigefügte Programmablaufplan zur maschinellen Berechnung des Kurzarbeitergeldes zu ...