Artikel 8 - Ehrenamtsstärkungsgesetz (EhrAmtStG k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2013 SGB II § 11b

In § 11b Absatz 2 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. März 2013 (BGBl. I S. 446) geändert worden ist, wird jeweils die Angabe „175" durch die Angabe „200" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Ehrenamtsstärkungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EhrAmtStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EhrAmtStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

SEPA-Begleitgesetz
G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 610
Artikel 9 SEPA-BG Folgeänderungen
... der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) geändert worden ist, wird das Wort ...


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