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Zitierungen von § 121 SeeArbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 121 SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeArbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SeeArbG Besatzungsmitglieder (vom 26.12.2020)
... die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Personengruppen gelten die §§ 10, 120 bis 126 sowie die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Rechtsverordnungen. Für ...
§ 124 SeeArbG Pflichten der Besatzungsmitglieder und der sonstigen an Bord befindlichen Personen
... oder Vorschriften über die Schiffssicherheit zu erfüllen. In den Fällen des § 121 Absatz 2 und 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, sind die Besatzungsmitglieder zur ...
§ 145 SeeArbG Bußgeldvorschriften (vom 18.01.2017)
...  b) § 124 Absatz 1 Satz 2 zuwiderhandelt, 17. entgegen § 121 Absatz 6 eine dort genannte Eintragung in das Seetagebuch nicht, nicht richtig, nicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Seeschiffbewachungsverordnung (SeeBewachV)
V. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1562
Anlage SeeBewachV (zu § 10 Absatz 1) Sachkunde
... für Seeleute und die Regelungen in Abschnitt 7 Unterabschnitt 1 §§ 120 bis 126 zur Einhaltung der Ordnung an Bord kennen sowie die vorgeschriebene ...
 
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