Zitierungen von § 153 SeeArbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 153 SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeArbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zum Erlass seearbeitsrechtlicher Vorschriften im Bereich der medizinischen Betreuung auf Seeschiffen
V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
 
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Zitat in folgenden Normen

Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV)
Artikel 1 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777
§ 21 MariMedV Übergangsregelung für vorläufig zugelassene Ärzte
... Arzt, der nach § 153 Satz 1 des Seearbeitsgesetzes vorläufig zugelassen ist, bedarf abweichend von § 9 Absatz ...


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