Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 76a SeeArbG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 76a SeeArbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeArbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SeeArbG Besatzungsmitglieder (vom 26.12.2020)
... zusätzlich zu den in Satz 1 genannten Vorschriften die §§ 11 bis 20, 42 bis 55, 73 bis 80, 93 bis 113, 117, 118, 127 und 128 sowie die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ...
§ 73 SeeArbG Anspruch auf Heimschaffung (vom 18.01.2017)
... verlässt, 5. wenn der Reeder das Besatzungsmitglied im Stich lässt (§ 76a Absatz 1 Satz ...
§ 75 SeeArbG Bestimmungsort der Heimschaffung (vom 18.01.2017)
... vereinbarte Ort. (2) Lässt der Reeder ein Besatzungsmitglied im Stich (§ 76a Absatz 1 Satz 3), ist abweichend von Absatz 1 Bestimmungsort der Heimschaffung ...
§ 77 SeeArbG Behördliche Durchführungsmaßnahmen bei der Heimschaffung (vom 18.01.2017)
... nach § 76 nicht und befriedigt im Falle eines Imstichlassens im Sinne des § 76a Absatz 1 auch der Versicherer oder der Sicherungsgeber das Besatzungsmitglied nicht, hat die ... Ansprüche des Besatzungsmitglieds im Falle eines Imstichlassens im Sinne des § 76a Absatz 1 gegen den Versicherer oder den Sicherungsgeber gehen insoweit auf sie ...
§ 145 SeeArbG Bußgeldvorschriften (vom 18.01.2017)
... 1 Satz 1 ein Besatzungsmitglied im Ausland zurücklässt, 9a. entgegen § 76a Absatz 1 Satz 2 oder § 106a Absatz 1 Satz 2 einen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig ...
§ 150 SeeArbG Zurverfügungstellen von Gesetzen und Rechtsverordnungen, Einstellen von Kopien und Unterlagen in ein elektronisches Informationssystem (vom 18.01.2017)
... zugänglich ist. (2) Die nach § 29 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3, § 76a Absatz 4 Satz 3, § 78 sowie § 106a Absatz 3 Satz 3 und § 130 Absatz 7 bestehenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2569
Artikel 1 1. SeeArbGÄndG
... b) Nach der Angabe zu § 76 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 76a Pflicht zur finanziellen Absicherung für Fälle des Imstichlassens". c) ... „5. wenn der Reeder das Besatzungsmitglied im Stich lässt (§ 76a Absatz 1 Satz 3)." 7. § 75 wird wie folgt geändert: a) Der ... „(2) Lässt der Reeder ein Besatzungsmitglied im Stich (§ 76a Absatz 1 Satz 3), ist abweichend von Absatz 1 Bestimmungsort der Heimschaffung ... § 73 Nummer 1 bis 4" eingefügt. 9. Nach § 76 wird folgender § 76a eingefügt: „§ 76a Pflicht zur finanziellen Absicherung für ... 9. Nach § 76 wird folgender § 76a eingefügt: „§ 76a Pflicht zur finanziellen Absicherung für Fälle des Imstichlassens (1) Der ... die Wörter „und befriedigt im Falle eines Imstichlassens im Sinne des § 76a Absatz 1 auch der Versicherer oder der Sicherungsgeber das Besatzungsmitglied nicht" ... Ansprüche des Besatzungsmitglieds im Falle eines Imstichlassens im Sinne des § 76a Absatz 1 gegen den Versicherer oder den Sicherungsgeber gehen insoweit auf sie über." ... 1 wird nach Nummer 9 folgende Nummer 9a eingefügt: „9a. entgegen § 76a Absatz 1 Satz 2 oder § 106a Absatz 1 Satz 2 einen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig ... „sowie den §§ 78 und 130 Absatz 7" durch die Wörter „, § 76a Absatz 4 Satz 3, § 78 sowie § 106a Absatz 3 Satz 3 und § 130 Absatz 7" ... Bescheinigungen über die Versicherung oder die sonstige finanzielle Sicherheit nach § 76a Absatz 4 Satz 2 sowie § 106a Absatz 3 Satz 2 an Bord ...