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Artikel 7 - Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (SeeArbGEG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 7 ändert mWv. 1. August 2013 SeemG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. August 2013 in Kraft.

(2) Artikel 2 Absatz 2 tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Soweit dieses Gesetz zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt oder Ermächtigungen ändert oder zur Verkündung im Bundesanzeiger befugt, tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(4) Das Seemannsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9513-1, bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 831) geändert worden ist, tritt an dem in Absatz 1 genannten Tag außer Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. April 2013.